Versicherbar sind Versicherungsnehmer mit folgendem Wohnsitz:: AT, CZ, DE, GR, HR, IT, NL
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung deckt die Kosten bei Nichtantritt oder Abbruch der Charterreise. Die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt für jeden Schadenfall mindestens 100 EUR/Person. Wird der Versicherungsfall durch Tod oder Krankheit eines Angehörigen 1. Grades verursacht, beträgt die SB 20% des Schadens, jedoch auch min. 100 EUR/Person. Als Versicherungssumme gilt der Gesamt-Reisepreis und errechnet sich aus allen nachweislichen Reiseteilen, wie bsp. An- und Abreise. Corona Hinweis: Versicherungsschutz gilt, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, weil die versicherte(n) Person(en) selbst an Covid-19, oder eine anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung erkrankt ist, und dies nachweislich diagnostiziert wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reiseverbote, Reisebeschränkungen, Quarantäneverordnungen oder gesetzlich verordnete Kontaktsperren ohne festgestellte, diagnostizierte Covid-19 Erkrankung kein versichertes Ereignis ist.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Charterreisen mit einem Reisepreis über 25.000 EUR müssen individuell angefragt werden.
Die Prämie berechnet sich nach den angegebenen Gesamt-Charterkosten, und beträgt als Gruppendeckung mit Skipperausfall 4%, und ohne Skipperausfall 3%.
zuzüglich 15,00 EUR Policierungsgebühr (wird einmalig beim gleichzeitigem Abschluss mehrerer Versicherungen erhoben)