Personen mit folgendem Wohnsitz oder Nationalität sind leider nicht versicherbar.: CA
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung deckt die Kosten bei Nichtantritt oder Abbruch der Charterreise. Die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt für jeden Schadenfall mindestens 100 EUR/Person. Wird der Versicherungsfall durch Tod oder Krankheit eines Angehörigen 1. Grades verursacht, beträgt die SB 20% des Schadens, jedoch auch min. 100 EUR/Person. Als Versicherungssumme gilt der Gesamt-Reisepreis und errechnet sich aus allen nachweislichen Reiseteilen, wie bsp. An- und Abreise. Corona Hinweis: Versicherungsschutz gilt, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, weil die versicherte(n) Person(en) selbst an Covid-19, oder eine anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung erkrankt ist, und dies nachweislich diagnostiziert wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reiseverbote, Reisebeschränkungen, Quarantäneverordnungen oder gesetzlich verordnete Kontaktsperren ohne festgestellte, diagnostizierte Covid-19 Erkrankung kein versichertes Ereignis ist.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Die Prämie berechnet sich nach den angegebenen Gesamt-Charterkosten, und beträgt als Gruppendeckung mit Skipperausfall 4%, und ohne Skipperausfall 3%.
zuzüglich 6,50 EUR Policierungsgebühr (wird einmalig beim gleichzeitigem Abschluss mehrerer Versicherungen erhoben)